Die Verwaltungs- und Entscheidungsorgane der Fritz-Hofmann-Stiftung sind der Stiftungs-Vorstand und der Stiftungsbeirat. Ihre Arbeit wird ergänzt durch die Geschäftsführung und die Geschäftsführung / Kasse. Der Vorstand wird jeweils für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt. Amtszeit, Tätigkeit und Verantwortungsbereiche sind in der Verfassung geregelt. Die Tätigkeit der Vorstandsmitglieder erfolgt ehrenamtlich.
Der Vorstand hat im Rahmen des Gesetzes und der Verfassung den Willen des Stifters gründlich und nachhaltig zu verwirklichen. Es ist seine Aufgabe, das Stiftungsvermögen zu verwalten, darüber Buch zu führen und den Jahresabschluss zu erstellen. Dem Vorstand obliegt die Entscheidung über die Verwendung der Erträge des Stiftungsvermögens und aller anderen Zuwendungen.
Neben dem Vorstand verlangt die Verfassung einen Stiftungsbeirat, dessen Mitglieder für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt werden.
Sie sind ehrenamtlich tätig.
Der Beirat hat die Aufgabe, durch Überwachung und Beratung des Vorstandes, für eine möglichst gründliche und nachhaltige Verwirklichung des Willens des Stifters zu sorgen.
Ebenso ist es die Aufgabe des Beirats Vorstandsmitglieder
zu berufen und den Vorsitzenden des Vorstandes
zu benennen.
Der Stiftungsbeirat muß aus mindestens
fünf Mitgliedern bestehen.
Die Bearbeitung der Hilfsanträge, sowie die schriftliche Korrespondenz, obliegt der Geschäftsführung. Das Stiftungsvermögen, seine Erträge, Spenden und alle Ein- und Ausgaben werden von der Geschäftsführung / Kasse verwaltet. Vorstand und Geschäftsführung prüfen die Hilfsanträge entsprechend der Einkommensverhältnisse und Anspruch. Sie erstellen eine Liste von Empfehlungen, die in den gemeinsamen Sitzungen von Vorstand, Stiftungsbeirat und Geschäftsführung besprochen wird. Der Stiftungsbeirat übernimmt dabei die wichtige Kontrollfunktion.
Rita Hoffmann
Fritz-Hofmann-Stiftung
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